BauGB -Novelle ohne Bauturbo § 246 e
Liebe Mitglieder,
am 30.07.2024 wurde die Novelle zum Baugesetzbuch vorgelegt.
Die wichtigsten Änderungen sind über den link ersichtlich.
Immerhin erfreulicher Erfolg des Widerstandes: Der Bauturbo- § 246 e BauGB ist darin nicht mehr enthalten!
Siehe:
Mit freundlichen Grüßen
Ingrid Hagenbruch
1.Vorsitzende