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BauGB -Novelle ohne Bauturbo § 246 e

Liebe Mitglieder,

am 30.07.2024 wurde die Novelle zum Baugesetzbuch vorgelegt.

Die wichtigsten Änderungen sind über den link ersichtlich.

Immerhin erfreulicher Erfolg des Widerstandes: Der Bauturbo- § 246 e BauGB ist darin nicht mehr enthalten!

Siehe:

https://www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/bundestag-beschliesst-novelle-des-baugesetzbuchs_84342_175786.html#:~:text=Das%20Bundesministerium%20f%C3%BCr%20Wohnen%2C%20Stadtentwicklung,August%20Zeit%20f%C3%BCr%20eine%20Stellungnahme.

Mit freundlichen Grüßen

Ingrid Hagenbruch

1.Vorsitzende

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